27.8.26
Seengen
Nackte Tatsachen: Mann zieht sich bei der Aabach-Badi vor Familie aus
27.08.2026, 19.58 Uhr
In Seengen zieht ein Mann blank und geniesst es, im Adamskostüm bei der Aabach-Badi herumzustehen. Gegenüber ist eine Familie, und die findet das alles andere als okay. Ist Nacktsein in der Öffentlichkeit erlaubt?
Der Mann steht am Aabach, zuerst mit einem Tuch um die Hüfte, später ohne. Minutenlang steht er nackt da. Zum Entsetzen einer Familie, die nebenan am Baden ist. «Er zeigte sich uns immer mit dem nackten Füdli und wir hatten das Gefühl, dass er gesehen werden will», sagt Michelle Sarjeant aus Boniswil.
Gekannt habe die 43-Jährige den Mann nicht, kurz zuvor habe sie mit ihm aber noch Smalltalk geführt – da hatte er noch ein Tuch umgebunden. Als er sich dann auszog, ging sie mit ihren Kindern weg. «Es war sehr befremdend. Es kam uns vor, als wolle er sich uns aufdrängen.»
Die Absichten des Mannes sind unklar. Laut Rechtsexperte Dominik Brändli sei schwierig einzuschätzen, ob es sich dabei um Exhibitionismus handle. Nacktheit in der Öffentlichkeit sei nicht per se strafbar. «Es kommt darauf an, ob es einen sexuellen Kontext und eine sexuelle Motivation gibt. In diesen Fällen können Geldstrafen ausgesprochen werden.» (cwu)
Link zum Tele M1 Bericht: Beitrag in der Aargauer Zeitung
Frau zieht sich im Brunnen nackt aus
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Danke für dein Feedback!